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Allgemeines:

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Die nachfolgenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen, durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres Auftrages bei uns eingeht.
In Auftrag gegebene Entwürfe, Skizzen, Layouts, Fotomontagen, etc. sind kostenpflichtig, werden mit den üblichen dtp-Stundensätzen berechnet, und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Reproduktionsrechte unser Eigentum.
Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungs- und  -vertretungskosten zu erstatten.

Gewährleistung:

Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen auf die Einsatz- und Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Für unsere Dienstleistungen sowie die korrekte Anwendung der jeweiligen Materialien gemäß der Herstellerangaben in den jeweiligen Einsatzbereichen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

Haftung:

Alle uns eingereichten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden.
Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare  Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Anerkenntnis dieses Annahmeprotokolles, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug.

Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden.
Für Beschädigungen bei Oberflächenbeschaffenheiten, wie z.B. Lacke, Klarlacke, Beschichtungen oder sonstiges, welche Werksseitig oder von Dritten aufgebracht wurden, wird von uns generell keine Garantie oder Haftung übernommen, wenn diese in Verbindung mit einer von uns angebrachten Beschichtung oder Beschriftung (Folien) steht. Somit besteht generell ein Ausschluss der Haftung bei Oberflächenbeschädigungen, die „explizit“ bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen entstehen. Eine Aufklärung diesbezüglich findet jeweils im Rahmen der Auftragserteilung statt.
Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, etc.).
Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen.
Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen -  weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Liefertermine:

Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten - auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Rücktritt von der Bestellung oder Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Zahlung:

Unsere Rechnungen werden nach den am Tage des Auftragseinganges gültigen Preislisten erstellt. Sie enthalten Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt.
Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar!
Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt werden.
Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt einschließlich etwaiger Verpackungsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem eventuellen Auftraggeber nicht berührt.
Alle eingehenden Zahlungen werden zuerst auf frühere Lieferungen/Bestellungen verrechnet, sofern aus diesen Rechnungsbeträge offen stehen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir nach einmaliger Zahlungserinnerung berechtigt, Mahnkosten, Inkassokosten und andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen, die der Besteller/Auftraggeber in voller Höhe zu tragen hat.
Für Schecks erfolgt Gutschrift erst nach Einlösung/Valutierung auf unserem Konto.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung, sowie aus unseren Lieferungen und Dienstleistung ergebenden Rechte und Pflichten, ist München.